Es gibt regelmäßig Bundes- und Landesprogramme zur Digitalisierung von Mittelstand und Handwerk. Die konkreten Modalitäten ändern sich häufig – Programme werden neu aufgelegt, Förderhöhen angepasst, Antragsfristen verschoben. Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Förderberatung.
Förderrichtungen, die 2026 relevant sind
- Bundesweite Programme zur Digitalisierung von KMU – häufig mit Schwerpunkt auf konkreten Investitionen wie Software, Hardware oder Beratung.
- Landesförderung Baden-Württemberg über die L-Bank oder das Wirtschaftsministerium.
- Förderprogramme der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg.
- EU-kofinanzierte Programme über ESF Plus für bestimmte Innovations- und Qualifizierungsthemen.
Was vor der Antragstellung geklärt sein sollte
- Welches konkrete Investitionsvorhaben wird gefördert? Förderprogramme verlangen meist klare Maßnahmenpläne.
- Wer ist antragsberechtigt? Die Definition von KMU variiert.
- Wann darf das Projekt starten? Manche Programme verlangen Antragstellung vor jeder Beauftragung.
- Welcher Eigenanteil wird erwartet, und wie ist die Auszahlungslogik?
Konkreter Hinweis
Genaue Programmnamen, Höhen, Fristen und Bedingungen können sich seit Veröffentlichung dieses Beitrags geändert haben. Wir empfehlen vor jeder Entscheidung Rücksprache mit der IHK Ostwürttemberg, dem Steuerberater oder einer auf Fördermittel spezialisierten Beratungsstelle. Wir sind keine Fördermittelberater und übernehmen keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.





